Waldbrandgefahr 2

Durch die anhaltende Trockenheit ist die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 erhöht worden.

Was heisst das genau? Hier die genau Beschreibung:

Gefahrenstufe:   4 = gross
Massnahme:
       Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).

 

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