Die Feuerwehr Bubikon
ist für die Sicherheit der zwei Dörfer Bubikon und Wolfhausen zuständig und ist in drei Löschzüge und einen Verkehrszug gegliedert. Die Feuerwehrmänner und -frauen in unserer Gemeinde stehen rund um die Uhr, zum Wohle der Allgemeinheit, bereit.
Wir trainieren für den Ernstfall und geben unsere Freizeit für Ihre Sicherheit.
- Die Ortsfeuerwehr ist den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen anzupassen.
- Im Ernstfall gibt es die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe oder Unterstützung durch den Stützpunkt Hinwil.
- Die Einsatzfähigkeit mit Atemschutzgeräten muss gewährleistet sein.
- Es werden folgende Feuerwehr-Kategorien gebildet: Ortsfeuerwehr, Stützpunktfeuerwehr, Stützpunktfeuerwehr mit Berufsfeuerwehr und Betriebsfeuerwehr.
- Schaffung der Voraussetzung für die Zusammenarbeit der Feuerwehr mit dem Zivilschutz.
- Die Organisation der Feuerwehren muss folgende Einsatzzeiten ab Alarmierung der Feuerwehrleute gewährleisten:
- X +5 Min. Ausrücken der ersten Feuerwehrleute ab Feuerwehrgebäude
- X +10 Min. Mindestens 10 AdF (Atemschutzträger) auf Schadenplatz
- X +30 Min. Mindestens 30 AdF auf Schadenplatz
X = Alarmierung
Unser Auftrag
- Die Feuerwehr ist zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie zur Schadensbekämpfung bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen und Erdbeben verpflichtet. Sie trifft bei unmittelbarer Bedrohung durch solche Gefahren die erforderlichen Abwehrmassnahmen.
- Die Feuerwehr befreit Menschen und Tiere aus Notlagen.
- Die Feuerwehr leistet Hilfe bei Oel-, Chemie und Strahlenereignissen.
- Die Gemeinden können die Feuerwehr auch für andere Aufgaben einsetzen.
- Jede Feuerwehr ist zur Hilfeleistung ausserhalb ihres Einsatzgebietes verpflichtet, sofern das die Aufgabenerfüllung in der eigenen Gemeinde nicht verunmöglicht.